In der malerischen Küstenstadt Portofino an der italienischen Riviera ist das Urlaubsflair ein wenig strenger geworden. Seit Kurzem gilt: Wer barfuß läuft oder in Badekleidung durch die Straßen flaniert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die neue Regelung sorgt europaweit für Diskussionen – auch, weil Barfußlaufen als gesund gilt. Was steckt hinter dem Verbot? Und ist es überhaupt gerechtfertigt?

Schutz der Lebensqualität vor Touristenansturm
Portofino ist einer der meistbesuchten Orte der italienischen Riviera. Gerade in der Hauptsaison verwandeln sich die engen Gassen in eine Bühne für Selfies, Bademode und Beach-Vibes. Für viele Einheimische ist das längst zu viel des Guten. Die Gemeinde will mit dem Verbot wieder mehr Ordnung, Sicherheit und Rücksicht einführen – nicht zuletzt auch, um der „Entwertung“ des öffentlichen Raums entgegenzuwirken.
Bürgermeister Matteo Viacava stellte bei der Einführung des Verbots klar: „Portofino soll kein Badeort mit Partyimage werden. Wir sind ein historischer Ort, keine Strandpromenade.“ Bereits seit dem Vorjahr gibt es eine sogenannte „rote Zone“, in der das Anhalten für Selfies verboten ist, um Menschenmassen zu vermeiden. Das neue Bekleidungskonzept ist eine Erweiterung dieser Maßnahme.
Barfußlaufen als Ordnungsproblem?
Kritiker sehen in der neuen Regelung einen übertriebenen Eingriff in persönliche Freiheiten. Schließlich sei Barfußlaufen nicht nur kulturell unproblematisch, sondern in vielen Fällen sogar gesund. Orthopäden und Sportmediziner verweisen regelmäßig auf die Vorteile: Wer regelmäßig barfuß geht, trainiert Muskulatur und Gelenke, verbessert die Haltung und beugt Fußfehlstellungen vor.
Doch in der Praxis stellen barfüßige Touristen für die Stadtverwaltung vor allem ein Problem der öffentlichen Ordnung dar. In engen Gassen, auf Kopfsteinpflaster oder in Restaurants sorgt nackte Haut oft für Irritation – besonders, wenn sie mit mangelnder Rücksichtnahme kombiniert wird. Die Maßnahme sei weniger ein Angriff auf das Barfußgehen selbst als auf ein Verhalten, das als respektlos empfunden werde, heißt es aus dem Rathaus.
Strafen und Regelverstöße
Wer sich nicht an die Kleidervorschrift hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 275 Euro rechnen. Kontrolliert wird vor allem in der Innenstadt und in stark frequentierten Zonen rund um den Hafen. Auch Männer mit nacktem Oberkörper sind betroffen. Ausgenommen sind nur explizite Strandabschnitte oder der Weg direkt zum Wasser.
Die Einheimischen zeigen sich überwiegend zufrieden mit der neuen Regelung. „Wir lieben Touristen“, sagt eine Ladenbesitzerin, „aber wir wollen nicht das Gefühl haben, dass unsere Stadt zum Strandvorplatz von Ibiza verkommt.“
Ein Balanceakt zwischen Gesundheit und Anstand
Ethisch betrachtet stellt sich die Frage, ob ein Verbot von Barfußlaufen in der Öffentlichkeit nicht übergriffig ist – insbesondere, da es per se weder unhygienisch noch gefährlich ist. Doch der Blickwinkel der Stadtverwaltung ist ein anderer: Nicht die Gesundheit steht im Zentrum, sondern die städtische Würde, das gepflegte Bild des Ortes und das Miteinander von Bewohnern und Besuchern.
Ein generelles Verbot des Barfußlaufens in Städten dürfte in Deutschland rechtlich kaum Bestand haben – in Italien hingegen sind solche Maßnahmen kommunal durchaus möglich. Und sie werden nicht nur in Portofino diskutiert. Auch in anderen Küstenstädten – etwa in Spanien oder Südfrankreich – gibt es Überlegungen, ähnliche Regeln einzuführen.
