Telemedizin revolutioniert die medizinische Versorgung – auch bei Beschwerden an Füßen und Beinen. Per Videosprechstunde können Patienten Symptome wie Schwellungen, Schmerzen oder Hautveränderungen direkt mit einem Arzt besprechen, ohne die Praxis aufzusuchen.

Was ist eine Videosprechstunde?
Eine Videosprechstunde ist ein digitaler Arzttermin per Videokonferenz. Anders als bei einem Telefonat können sich Patient und Arzt sehen. Das erlaubt eine bessere Einschätzung von Symptomen und schafft ein persönlicheres Gespräch. Die Videosprechstunde ist Teil der regulären medizinischen Versorgung – gesetzlich Versicherte müssen nichts extra zahlen.
Der Arzt beurteilt sichtbare Symptome wie Rötungen oder Wunden über die Kamera und kann durch gezielte Fragen die Ursache eingrenzen, etwa Venenprobleme oder Gelenkbeschwerden. Bei Bedarf werden Folgerezepte, Krankschreibungen oder Überweisungen ausgestellt.
Vorteile der digitalen Sprechstunde
Für chronisch Kranke oder nicht-mobile Patienten ist dies besonders praktisch. Einschränkungen gibt es bei komplexen Diagnosen, die körperliche Untersuchungen oder Geräte wie Ultraschall erfordern.
2024 wurden in Deutschland 2,7 Millionen Videosprechstunden durchgeführt – ein Anstieg von rund 25 Prozent zum Vorjahr. Besonders häufig genutzt wurden sie in hausärztlichen und psychotherapeutischen Praxen.
Was wird dafür benötigt?
Um an einer Videosprechstunde teilzunehmen, brauchen Sie:
- ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon
- eine stabile Internetverbindung
- eine E-Mail-Adresse für die Terminbestätigung
- Ihre Krankenkassenkarte (bei Erstkontakt mit der Praxis)
Die Software wird in der Regel nicht separat installiert – der Zugang erfolgt über einen Link im Browser. Wichtig: Sie müssen Ihr Einverständnis zur Videosprechstunde geben und Ihren Klarnamen angeben.
Wer bietet Videosprechstunden an?
Hausärzte, Fachärztinnen und Psychotherapeutinnen dürfen Videosprechstunden durchführen. Seit 2025 sind auch Nuklearmediziner einbezogen. Ausgenommen sind derzeit Laborärzte, Pathologen und Radiologinnen. Auch manche Apotheken bieten inzwischen Beratungen per Video an – zum Beispiel über das Portal „Frag die Apotheke“.
Welche Regeln gelten?
Videosprechstunden sind auch ohne vorherigen Praxisbesuch möglich. Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen gibt es nicht. Wichtig ist allerdings:
- Die Behandlung muss in einem geschützten Raum ohne Störungen erfolgen
- Werbung während der Sprechstunde ist verboten
- Gruppentherapien dürfen maximal acht Personen plus Therapeutin umfassen
Für die Praxis gelten zudem Obergrenzen: Pro Quartal dürfen maximal 50 Prozent der bekannten und 30 Prozent der unbekannten Patientinnen und Patienten per Video behandelt werden. Als „bekannt“ gilt, wer in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal persönlich in der Praxis war.
So läuft die Terminvereinbarung ab
In der Regel vereinbaren Sie den Termin direkt über die Website der Praxis oder über ein Vermittlungsportal. Nach der Buchung erhalten Sie einen Link per E-Mail. Diesen öffnen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt – und schon beginnt die Sprechstunde. Für gesetzlich Versicherte entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Krankschreibung per Videosprechstunde
Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann digital ausgestellt werden. Wenn Sie bereits Patientin oder Patient der Praxis sind, ist eine Krankschreibung bis zu sieben Tage möglich. Bei Erstkontakt sind es maximal drei Tage. Weitere Verordnungen wie Medikamente, Reha oder Krankenbeförderung sind ebenfalls möglich – vorausgesetzt, es besteht ein Arzt-Patienten-Verhältnis.
Sicherheit und Datenschutz
Die Anbieter von Videosprechstunden müssen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Verbindung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Nur zertifizierte Anbieter, die von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sind, dürfen genutzt werden. Absolute Sicherheit kann es in der IT nie geben – aber die Rahmenbedingungen sind streng geregelt.
